Schleichende Gefahr aus dem Wasserhahn

Schleichende Gefahr aus dem Wasserhahn

Leben wir mit einer schleichenden Gefahr die aus dem Wasserhahn kommt? Diese Frage wirft ein Artikel auf, der die Ergebnisse einer Untersuchung von 729 Wohnimmobilien mit zentraler Wasserversorgung hinsichtlich even- tueller Trinkwasserkontaminationen darstellt.

Demnach wurden 2008 729 Wohnimmobilien, die vier Jahre und älter waren, auf Verunreinigungen mit Legionellen, Bakterien und Metallrückständen (Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Quecksilber, Nickel, Kupfer) untersucht.

Nach der Auswertung von über 3000 genommenen Proben ergaben sich folgenden Kontaminierungsquoten:

Verunreinigungen im Trinkwasser (in %)
Legionella spp. 30,68
Mikrobiologie 49,15
Metalle 37,65
Gesamt 32,98


Diese Ergebnisse zeigen auf, dass in den untersuchten Wohneinheiten in fast jeder dritten Wohnung das Trinkwasser mit Legionellen, anderen Mikroorganismen oder Metallrückständen verseucht ist.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt auch die Haftungsfrage. Demnach ist der Wohnungseigen- tümer ab der Übergabestelle (Wasseruhr) für die Erhaltung der Wasserqualität zuständig, wie sie gemäß der Trinkwasserverordnung festgelegt ist.

Sind Trinkwasserfilter in Mietwohnungen sinnvoll Das Problem ist jedoch, daß viele Betreiber und Eigentümer von Haus- installationen über die in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Verpflichtungen zur regelmäßigen Überprüfung des Trinkwassers nur unzureichende Kenntnisse haben.

Dazu kommt, dass offensichtlich die gesundheitlichen Gefährdungen die durch schlecht gewartete Hausinstallationen im Geschosswohnungsbau auftreten können, ganz allgemein unterschätzt werden.

Kontaminiertes Wasser wird in der Regel erst erkannt, wenn die Bewohner die Verunreinigungen sehen, riechen oder schmecken. Mit Legionellen, sonstigen Mikroorganismen oder Schwermetallen kontaminiertes Wasser wird jedoch meist als solches nicht erkannt.

Es empfiehlt sich deshalb, sich hinsichtlich der Trinkwasserqualiät nicht auf die Sorgfaltspflicht des Hauseigentümers zu verlassen. Eine Trink- wasseranalyse kann anzeigen, ob der Einsatz eines Trinkwasserfilters angebracht ist.

Für den vollständigen Bericht von Thomas Fischer hier klicken
Quelle: Der ImmobilienVerwalter 1/2009